Können evtl. anfallende Kosten steuerlich geltend gemacht werden?
Bei der Erbschaftsteuererklärung kann unser Honorar als Nachlassverbindlichkeit angesetzt werden, wodurch sich die vom Erben gegebenenfalls zu zahlende Erbschaftsteuer entsprechend verringert.
Nachlass-Ermittlungen GbR
Patrick Liebmann & Frank Bergmann
Genealogie ~ Erbenermittlungen ~ Nachlassermittlungen
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