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Können evtl. anfallende Kosten steuerlich geltend gemacht werden?

Bei der Erbschaftsteuererklärung kann unser Honorar als Nachlassverbindlichkeit angesetzt werden, wodurch sich die vom Erben gegebenenfalls zu zahlende Erbschaftsteuer entsprechend verringert.


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Nachlass-Ermittlungen GbR
Patrick Liebmann & Frank Bergmann
Genealogie ~ Erbenermittlung ~ Nachlassermittlung          
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