Ja, die Erbschaftssteuer auf einen Nachlass wird vom Nachlassanwalt berechnet, vom Finanzamt ratifiziert und vor der endgültigen Erbauseinandersetzung bezahlt.
Liebmann & Bergmann Nachlass-Ermittlungen GbR arbeitet seit Jahren eng mit der Sönnichsen Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz in Leer zusammen. Für detailierte Auskünfte bei Fragen zur Erbschaftssteuer bitten wir Sie, sich direkt mit der Gesellschaft in Verbindung zu setzten:
Sönnichsen Steuerberatungsgesellschaft und Treuhandgesellschaft mbH
Hauptstraße 9
26789 Leer
Tel.: 0491 / 97 693-29
Fax: 0491 / 97 693-48
Email: Herr Sönnichsen
Web: http://www.steuerberater-soennichsen.de