Mit oder ohne Testament können Schwierigkeiten auftreten, wenn bei ersten Anfragen keine Erben oder Begünstigten gefunden werden.
Hierfür kann es viele Gründe – auch zur Erbenermittlung – geben.
Menschen verlieren den Kontakt mit Ihrer Familie, weil sie ausgewandert sind, in einen anderen Landesteil umgezogen sind, sich zerstritten haben oder aus zahlreichen anderen Gründen.
Über die Folgegenerationen wird diese Kluft dann häufig sehr groß. In Todesfällen ohne Testament ist der Erblasser häufig der letzte Überlebende Angehörige eines bestimmten Familienzweigs, und die einzigen lebenden Verwandten sind sehr weitläufiger Art, deren letzte nachvollziehbare Verbindung viele Jahre - vielleicht gar bis in ein anderes Jahrhundert - zurückliegt. Hier kommen wir zum Einsatz:
Unsere Aufgabe der Nachlassforschung und Erbenermittlung besteht darin, Personen zu ermitteln, die Anspruch auf einen Anteil an einem "Nachlass" (dem Eigentum des Erblassers) haben. Wenn Sie im Testament genannt sind, aber verschwunden sind, ermitteln wir ihren Aufenthaltsort.
Wenn kein Testament vorhanden ist, sehen wir uns die Familiengeschichte an, um zu erfahren, wer eigentlich die nächsten Verwandten sind und wo sie leben. Dann beschaffen wir den Nachweis über ihr rechtmäßiges Erbrecht.
Dies bedeutet, dass wir gleichzeitig interessierten Parteien wie dem Testamentsvollstrecker, dem Nachlassverwalter, dem eingeschalteten Nachlassanwalt, Treuhändern, Banken und Versicherungen sowie dem Nachlassgericht selbst helfen können – ebenso wie den Erben.