Ein Register für nachrichtenlose Konten
Auf Deutschlands Banken liegen mehrere Milliarden Euro von Verstorbenen, deren Erben keinen Anspruch erheben – zum Beispiel, weil sie keine Kenntnis von den betreffen Konten und Depots haben, oder weil sie nicht wissen, dass sie erbberechtigt sind.
Der Bundesrat hat deshalb ein Gesetz vorgeschlagen, auf dessen Grundlage künftig die persönlichen Daten zum Verstorbenen und der Name des Kreditinstituts automatisch an das Bundesamt für Justiz übermittelt werden. Ein öffentliches Register für alle nachrichtenlosen Konten – nicht nur die von Verstorbenen – soll die Informationen an zentraler Stelle einsehbar machen. Der Verband Deutscher Erbenermittler (VDEE) begrüßt diesen Gesetzentwurf ausdrücklich, übernimmt er doch eine der Hauptforderungen des VDEE.
Die Bundesregierung lehnt den Entwurf ab, allerdings aus gutem Grund. Sie beabsichtigt, „die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um Guthaben auf nachrichtenlosen Konten zur Förderung des Gemeinwohls nutzen zu können“, so die Stellungnahme. Auch das unterstützt der VDEE, solange der grundgesetzlich garantierte Anspruch der – oft unbekannten – Erben gewährleistet bleibt. Nachzulesen ist all das hier: https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001534.pdf